Umgang mit Spenden
1. Allgemeines
Zweck
Diese Guideline soll für alle relevanten Aspekte im Zusammenhang mit Spenden aufzeigen, wie sich der Verein Kampagnen Kompetenzzentrum verhält. Zudem soll sie Transparenz in Bezug auf Spenden schaffen.
Geltung
Die Guideline wurde durch den Vereinsvorstand am 15. August 2021 in Kraft gesetzt.
Überprüfung
Die Guideline ist regelmässig zu überprüfen und wo nötig anzupassen. Der Vorstand macht die anderen Vereinsorgane auf allfällige Änderungen aufmerksam.
2. Annahme und Handhabung von Spenden
Allgemein
Es werden nur Spenden angenommen, deren Herkunft dem Verein bekannt ist und die nicht im Widerspruch zum Recht stehen, d.h. es werden keine anonymen Spenden und nur legal erworbene und versteuerte Spenden angenommen. Prinzipiell sind sowohl Sachspenden als auch monetäre Spenden möglich. Sachspenden unterliegen denselben Kriterien wie monetäre Spenden.
Abklärungen vor Annahme
Für die Überprüfung der Spenden ist der Vereinsvorstand zuständig. Einzelspenden mit einem Wert von über CHF 10’000 werden vom Vereinsvorstand näher geprüft, der über die Annahme der Spende abschliessend entscheidet. Der Verein kann Spenden ohne Nennung von Gründen ablehnen. Bei der Diskussion über die Annahme einer Spende achtet der Verein insbesondere darauf, dass die Unabhängigkeit des Vereins und seine Zweckumsetzung nicht beeinträchtigt werden.
3. Kommunikation von Spenden
Allgemeines
Der Vereinsvorstand informiert über den Umgang mit Spenden einerseits seine Mitglieder, andererseits die Öffentlichkeit, z.B. über die Website.
Kommunikation von Einnahmen
Um die Spendenstruktur sichtbar zu machen, werden Spenden zu Kampagnen grundsätzlich gruppiert und nach Spendenhöhe kategorisiert ausgewiesen. Ab einem Betrag von CHF 10’000 sind Spenden als einzelne Positionen aufzuführen. Kleinere Beträge werden summiert.
Überprüfung
Jegliche Kommunikation im Zusammenhang mit Spenden ist mit der Jahresrechnung abzustimmen. Spenden sind im Rahmen der Jahresrechnung durch die Revisionsstelle auf ihre Korrekt- und Vollständigkeit hin zu prüfen. Ebenfalls ist die Einhaltung dieser Guideline zu überprüfen.